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Rechtliches

Zahlungsbedingungen

B2B-Onlineshop der The Rocket GmbH — Stand: Juli 2026

1. Anbieter

The Rocket GmbH
Otto-Bauer-Gasse 3/13
1060 Wien
Österreich

Firmenbuchnummer: FN 544347k
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Sitz: Wien

E-Mail: office@the-rocket.at

Nachfolgend „The Rocket“ oder „Verkäufer“ genannt.

2. Geltungsbereich

2.1. Diese Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen, Kaufverträge und sonstigen entgeltlichen Geschäftsbeziehungen zwischen The Rocket und ihren Kunden.

2.2. Das Angebot von The Rocket richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verbraucher sind nicht zur Bestellung berechtigt.

2.3. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Versand- und Lieferrichtlinien der The Rocket GmbH in der bei Vertragsabschluss vereinbarten Fassung.

2.4. Individuelle Zahlungsvereinbarungen in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung, einem Rahmenvertrag oder einer sonstigen ausdrücklichen Vereinbarung gehen diesen Zahlungsbedingungen vor.

3. Preise und Umsatzsteuer

3.1. Sämtliche im B2B-Onlineshop angeführten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2. Maßgeblich ist der in der Auftragsbestätigung oder Rechnung ausgewiesene Preis.

3.3. Versand-, Fracht-, Paletten-, Maut-, Treibstoff-, Zustell- und sonstige Nebenkosten sind nicht im Warenpreis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen werden.

3.4. Preisnachlässe, Mengenrabatte, Staffelpreise, Gutscheine und Sonderkonditionen gelten nur unter den jeweils angegebenen Voraussetzungen.

3.5. Ein Anspruch auf die dauerhafte Gewährung bisheriger Preise, Rabatte, Zahlungsziele oder Sonderkonditionen besteht nicht.

4. Verfügbare Zahlungsarten

4.1. The Rocket kann insbesondere folgende Zahlungsarten anbieten:

  • Mastercard
  • Visa
  • PayPal
  • Klarna
  • SEPA-Zahlung beziehungsweise SEPA-Lastschrift
  • Apple Pay
  • Google Pay
  • Vorkasse beziehungsweise Banküberweisung
  • Kauf auf Rechnung

4.2. Es besteht kein Anspruch des Käufers auf die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart.

4.3. Die im konkreten Bestellvorgang angezeigten Zahlungsarten sind unverbindlich, solange die Bestellung nicht von The Rocket angenommen und die jeweilige Zahlung freigegeben wurde.

4.4. The Rocket ist berechtigt, Zahlungsarten für zukünftige oder noch nicht angenommene Bestellungen jederzeit zu:

  • ändern,
  • beschränken,
  • mit einem Höchstbetrag versehen,
  • von weiteren Voraussetzungen abhängig zu machen oder
  • vorübergehend beziehungsweise dauerhaft nicht anzubieten.

4.5. The Rocket kann die Verfügbarkeit einer Zahlungsart insbesondere abhängig machen von:

  • Bestellwert,
  • Lieferadresse,
  • Kundengruppe,
  • Dauer der Geschäftsbeziehung,
  • Bonität,
  • bisherigem Zahlungsverhalten,
  • offenen Forderungen,
  • internem Kreditlimit,
  • Betrugs- oder Risikoprüfung,
  • technischer Verfügbarkeit und
  • Vorgaben des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

4.6. The Rocket kann eine vom Käufer ausgewählte Zahlungsart ablehnen und eine andere Zahlungsart, insbesondere Vorkasse, verlangen.

5. Externe Zahlungsdienstleister

5.1. Für einzelne Zahlungsarten werden externe Zahlungs-, Kreditkarten-, Wallet-, Finanzierungs- oder Rechnungskaufdienstleister eingesetzt.

5.2. Dazu können insbesondere PayPal, Klarna, Kreditkartenanbieter, Banken, Acquirer oder sonstige technische Zahlungsabwickler gehören.

5.3. Für die Nutzung dieser Dienste können ergänzend die Bedingungen und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten.

5.4. Der Käufer kann verpflichtet sein, mit dem jeweiligen Zahlungsdienstleister einen eigenständigen Vertrag abzuschließen oder dessen Bedingungen zu akzeptieren.

5.5. Die Entscheidung eines Zahlungsdienstleisters, eine Zahlung, Finanzierung oder einen Rechnungskauf abzulehnen, liegt grundsätzlich außerhalb des Einflussbereichs von The Rocket.

5.6. Die Ablehnung einer Zahlungsart durch einen Zahlungsdienstleister führt nicht automatisch zu einer Ablehnung der Bestellung. The Rocket kann dem Käufer eine andere Zahlungsart anbieten oder Vorkasse verlangen.

5.7. Eine technische Zahlungsbestätigung, Reservierung oder Autorisierung durch einen Zahlungsdienstleister stellt für sich allein noch keine Annahme der Bestellung durch The Rocket dar.

6. Zahlung per Kreditkarte, Apple Pay oder Google Pay

6.1. Bei Zahlung mit Mastercard, Visa, Apple Pay oder Google Pay erfolgt die Zahlungsabwicklung über den jeweils eingesetzten Zahlungsdienstleister.

6.2. Der Käufer ist verpflichtet, ausschließlich ein Zahlungsmittel zu verwenden, zu dessen Nutzung er berechtigt ist.

6.3. The Rocket kann den Rechnungsbetrag bereits mit Abgabe der Bestellung:

  • autorisieren,
  • reservieren,
  • vorläufig vormerken oder
  • nach Annahme der Bestellung einziehen lassen.

6.4. Wird die Bestellung nicht angenommen, wird eine bloße Zahlungsreservierung nach Maßgabe des jeweiligen Zahlungsdienstleisters aufgehoben.

6.5. Wurde der Betrag bereits eingezogen, obwohl die Bestellung nicht angenommen wird, erfolgt eine Rückzahlung ohne schuldhafte Verzögerung über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.

6.6. Der Zeitpunkt der sichtbaren Gutschrift auf dem Konto oder Zahlungsmittel des Käufers hängt vom jeweiligen Zahlungsdienstleister beziehungsweise Kreditinstitut ab.

6.7. Zusätzliche Kosten, die dem Käufer aufgrund seines Karten-, Wallet- oder Bankvertrags entstehen, trägt der Käufer.

7. Zahlung über PayPal oder Klarna

7.1. Bei Auswahl von PayPal oder Klarna wird der Käufer zur jeweiligen Zahlungsumgebung weitergeleitet oder die Zahlungsabwicklung technisch in den Bestellprozess eingebunden.

7.2. Die Nutzung der jeweiligen Zahlungsart setzt voraus, dass der Zahlungsdienstleister die Transaktion freigibt.

7.3. The Rocket hat keinen Anspruch darauf, dass PayPal, Klarna oder ein anderer Zahlungsdienstleister dem Käufer eine bestimmte Zahlungsart, Finanzierung oder Zahlungsfrist anbietet.

7.4. Wird eine Forderung an einen Zahlungsdienstleister abgetreten oder durch diesen verwaltet, ist der Rechnungsbetrag mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die auf der Rechnung oder Zahlungsmitteilung angegebene Zahlstelle zu leisten.

7.5. Zahlungen an The Rocket wirken in diesem Fall nur dann schuldbefreiend, wenn The Rocket oder der Zahlungsdienstleister dies ausdrücklich bestätigt.

7.6. Einwendungen aus dem Kaufvertrag sind weiterhin unverzüglich gegenüber The Rocket anzuzeigen. Zahlungsfristen und Kommunikationswege des Zahlungsdienstleisters bleiben davon unberührt.

8. Vorkasse und Banküberweisung

8.1. Bei Vorkasse ist der vollständige Rechnungs- beziehungsweise Auftragsbetrag vor Versand der Ware zu bezahlen.

8.2. Die Zahlung ist auf das in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung angegebene Konto zu leisten.

8.3. Der Käufer hat bei der Überweisung die angegebene Bestell-, Rechnungs- oder Zahlungsreferenz vollständig anzuführen.

8.4. Die Ware wird grundsätzlich erst nach Eingang des vollständigen Zahlbetrags und nach Annahme der Bestellung für den Versand freigegeben.

8.5. Lieferfristen beginnen bei vereinbarter Vorkasse frühestens mit dem Eingang des vollständigen Zahlbetrags und dem Vorliegen sämtlicher für die Abwicklung erforderlichen Informationen.

8.6. Bank- und Überweisungskosten, insbesondere Kosten ausländischer Banken, trägt der Käufer.

8.7. Geht eine geschuldete Vorauszahlung nicht innerhalb der in der Zahlungsaufforderung genannten Frist ein, kann The Rocket:

  • die Ware anderweitig vergeben,
  • die Bestellung ablehnen,
  • eine angemessene Nachfrist setzen oder
  • nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten und einen entstandenen Schaden verlangen.

9. SEPA-Zahlung und SEPA-Lastschrift

9.1. Wird eine SEPA-Lastschrift angeboten, erteilt der Käufer The Rocket oder dem eingesetzten Zahlungsdienstleister ein entsprechendes SEPA-Mandat.

9.2. Der Käufer ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen.

9.3. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebenen Konto- und Mandatsdaten vollständig und richtig sind.

9.4. Änderungen der Bankverbindung oder der Mandatsdaten sind unverzüglich mitzuteilen.

9.5. Soweit gesetzlich und vertraglich zulässig, kann eine Vorabinformation über den Einzug zusammen mit der Rechnung, Auftragsbestätigung oder einer elektronischen Zahlungsmitteilung erfolgen.

9.6. Wird eine Lastschrift aus einem vom Käufer zu vertretenden Grund nicht eingelöst oder nachträglich zurückgegeben, hat der Käufer die dadurch entstehenden notwendigen und angemessenen Kosten zu ersetzen.

9.7. Dazu können insbesondere gehören:

  • Bankspesen,
  • Rücklastschriftgebühren,
  • Gebühren des Zahlungsdienstleisters,
  • Bearbeitungskosten und
  • erforderliche Betreibungskosten.

9.8. Nach einer fehlgeschlagenen oder zurückgegebenen Lastschrift kann The Rocket für zukünftige oder noch nicht ausgeführte Lieferungen Vorkasse verlangen.

9.9. Eine unberechtigte Rückgabe einer Lastschrift lässt die zugrunde liegende Kaufpreisforderung unberührt.

10. Kauf auf Rechnung

10.1. Der Kauf auf Rechnung wird nur nach gesonderter Prüfung und ausdrücklicher Freigabe durch The Rocket oder den eingesetzten Zahlungsdienstleister angeboten.

10.2. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung oder dauerhafte Nutzung des Rechnungskaufs.

10.3. The Rocket kann den Rechnungskauf insbesondere abhängig machen von:

  • erfolgreicher Bonitätsprüfung,
  • Firmenbuch- oder Gewerbenachweis,
  • gültiger UID-Nummer,
  • bisherigem Zahlungsverhalten,
  • Bestellhöhe,
  • Lieferadresse,
  • Dauer der Geschäftsbeziehung,
  • internem Kreditlimit,
  • Sicherheitsleistung oder
  • persönlicher beziehungsweise gesellschaftsrechtlicher Haftungszusage, soweit gesondert vereinbart.

10.4. Sofern auf der Rechnung oder in der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist, ist der vollständige Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

10.5. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des vollständigen Betrags auf dem angegebenen Konto.

10.6. Die Warenübernahme, ein interner Prüfprozess, die Weiterveräußerung oder die Bezahlung durch einen Abnehmer des Käufers verlängern das Zahlungsziel nicht.

10.7. Der Käufer darf ein Zahlungsziel nur in Anspruch nehmen, wenn dieses ausdrücklich auf der Rechnung, in der Auftragsbestätigung oder in einer individuellen Vereinbarung genannt wurde.

10.8. The Rocket kann gewährte Zahlungsziele und Kreditlimits für zukünftige oder noch nicht ausgeführte Bestellungen ändern, reduzieren oder widerrufen.

10.9. Ein bisher gewährter Rechnungskauf begründet keinen Anspruch auf Rechnungskauf bei späteren Bestellungen.

11. Bonitäts- und Risikoprüfung

11.1. Soweit rechtlich zulässig, kann The Rocket vor Freigabe bestimmter Zahlungsarten eine Bonitäts-, Identitäts-, Betrugs- oder Risikoprüfung durchführen oder durchführen lassen.

11.2. The Rocket kann hierfür insbesondere öffentlich verfügbare Unternehmensinformationen, Firmenbuchdaten, Gewerbedaten, bisherige Zahlungserfahrungen und Informationen von Zahlungs- oder Wirtschaftsauskunfteien berücksichtigen.

11.3. Näheres zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich aus der Datenschutzerklärung.

11.4. The Rocket ist nicht verpflichtet, dem Käufer interne Risikomodelle, Kreditlimits oder Entscheidungsgrundlagen offenzulegen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

11.5. Ergibt die Prüfung ein erhöhtes Zahlungsausfallsrisiko, kann The Rocket insbesondere:

  • Rechnungskauf ablehnen,
  • ein geringeres Kreditlimit festlegen,
  • Teil- oder Vollvorauszahlung verlangen,
  • eine Sicherheit verlangen,
  • Lieferungen zurückhalten oder
  • eine Bestellung ablehnen.

12. Sicherheiten und Vorauszahlungen

12.1. The Rocket ist berechtigt, vor Annahme oder Ausführung einer Bestellung eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen.

12.2. Dies gilt insbesondere bei:

  • Neukunden,
  • ungewöhnlich hohen Bestellwerten,
  • Sonderbestellungen,
  • reservierten Warenmengen,
  • begrenzter Restlaufzeit,
  • negativer oder unklarer Bonität,
  • offenen Forderungen,
  • früherem Zahlungsverzug,
  • Rücklastschriften oder
  • begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit.

12.3. Als Sicherheit können insbesondere Bankgarantien, Anzahlungen, vollständige Vorauszahlungen oder andere gesondert vereinbarte Sicherungsmittel verlangt werden.

12.4. Wird eine verlangte Vorauszahlung oder Sicherheit nicht fristgerecht erbracht, ist The Rocket nicht verpflichtet, die Ware zu reservieren oder auszuliefern.

13. Rechnungsstellung

13.1. Rechnungen können in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail oder über ein Kundenkonto, zur Verfügung gestellt werden.

13.2. Der Käufer stimmt einer elektronischen Rechnungsübermittlung zu.

13.3. Der Käufer ist verpflichtet, die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse regelmäßig zu kontrollieren und technisch für den Empfang von Rechnungen freizuhalten.

13.4. Eine Rechnung gilt als zugegangen, sobald sie in den elektronischen Verfügungsbereich des Käufers gelangt ist und unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.

13.5. Der Käufer hat Rechnungen unverzüglich zu prüfen.

13.6. Offensichtliche Fehler in einer Rechnung sind The Rocket ohne schuldhafte Verzögerung mitzuteilen.

13.7. Eine Rechnungsbeanstandung setzt die Fälligkeit unstrittiger Beträge nicht aus.

13.8. Korrekturen der Firmenanschrift, UID-Nummer oder sonstiger Rechnungsdaten sind möglichst vor Rechnungsstellung mitzuteilen.

13.9. Nachträgliche Rechnungsänderungen werden nur vorgenommen, soweit sie steuerrechtlich zulässig und sachlich gerechtfertigt sind.

14. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit

14.1. Eine Forderung ist zu dem auf der Rechnung, Auftragsbestätigung oder Zahlungsaufforderung angegebenen Zeitpunkt fällig.

14.2. Ist kein gesondertes Zahlungsziel vereinbart, ist der Rechnungsbetrag grundsätzlich sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.

14.3. Beim Rechnungskauf gilt das ausdrücklich angeführte Zahlungsziel, standardmäßig sieben Kalendertage ab Rechnungsdatum.

14.4. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn The Rocket oder die berechtigte Zahlstelle endgültig und vorbehaltlos über den vollständigen Betrag verfügen kann.

14.5. Eine bloße Zahlungsanweisung, Überweisungsbestätigung, Autorisierung oder Vormerkung genügt nicht.

14.6. Fällt der letzte Tag eines Zahlungsziels auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, bleibt die auf der Rechnung angegebene Fälligkeit maßgeblich, soweit zwingendes Recht keine abweichende Berechnung verlangt.

15. Skonto, Rabatte und Abzüge

15.1. Skonto darf nur abgezogen werden, wenn es ausdrücklich in Textform vereinbart und auf der Rechnung oder Auftragsbestätigung ausgewiesen wurde.

15.2. Ein früherer Skontoabzug begründet keinen Anspruch auf Skonto bei späteren Rechnungen.

15.3. Skonto wird nur gewährt, wenn:

  • sämtliche Voraussetzungen der Vereinbarung eingehalten wurden,
  • der vollständige geschuldete Betrag fristgerecht eingegangen ist und
  • keine anderen fälligen Forderungen gegen den Käufer offen sind.

15.4. Eigenmächtige Abzüge, Gebühren, Gegenverrechnungen, Bonusforderungen, Logistikabzüge oder sonstige Kürzungen sind nicht zulässig, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart oder rechtskräftig festgestellt wurden.

15.5. Unberechtigte Abzüge gelten als offener und überfälliger Teil der Rechnung.

16. Aufrechnung und Zurückbehaltung

16.1. Der Käufer darf nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die:

  • von The Rocket ausdrücklich anerkannt,
  • rechtskräftig festgestellt oder
  • in einem unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang mit der betreffenden Forderung stehen und unbestritten sind.

16.2. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

16.3. Wegen einer geringfügigen Beanstandung darf die gesamte Zahlung nicht zurückbehalten werden.

16.4. Der unstrittige Teil einer Rechnung ist jedenfalls fristgerecht zu bezahlen.

16.5. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

17. Zahlungsverzug

17.1. Der Käufer gerät mit Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels in Verzug, ohne dass eine gesonderte Mahnung erforderlich ist.

17.2. Bei verschuldetem Zahlungsverzug kann The Rocket gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB verlangen.

17.3. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt bei Unternehmergeschäften 9,2 Prozentpunkte über dem jeweils maßgeblichen Basiszinssatz.

17.4. Maßgeblich ist jener Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag des jeweiligen Halbjahres gilt.

17.5. Zusätzlich ist The Rocket berechtigt, die gesetzlich vorgesehene Betreibungskostenpauschale in Höhe von 40 Euro zu verlangen.

17.6. Darüber hinaus kann The Rocket notwendige, zweckentsprechende und angemessene Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbetreibung verlangen.

17.7. Dazu gehören insbesondere:

  • Mahnkosten,
  • Inkassokosten,
  • Rechtsanwaltskosten,
  • Gerichtsgebühren,
  • Kosten von Bonitäts- und Adressermittlungen und
  • Kosten sonstiger zweckentsprechender Betreibungsmaßnahmen.

17.8. Bei Zahlungsverzug ist The Rocket berechtigt:

  • weitere Lieferungen auszusetzen,
  • noch nicht angenommene Bestellungen abzulehnen,
  • gewährte Zahlungsziele zu widerrufen,
  • das Kreditlimit zu reduzieren oder aufzuheben,
  • ausschließlich Vorkasse zu verlangen,
  • Sicherheiten zu verlangen und
  • nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurückzutreten.

17.9. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

18. Rücklastschriften und Zahlungsrückbuchungen

18.1. Veranlasst der Käufer eine Rücklastschrift, Kartenrückbuchung, PayPal-Rückbuchung, Chargeback-Anfrage oder sonstige Rückholung einer Zahlung, obwohl die Forderung berechtigt und fällig ist, bleibt die Kaufpreisforderung vollständig aufrecht.

18.2. Der Käufer hat The Rocket die dadurch entstehenden notwendigen und angemessenen Kosten zu ersetzen.

18.3. Dazu gehören insbesondere:

  • Rücklastschriftgebühren,
  • Chargeback-Gebühren,
  • Bank- und Zahlungsdienstleisterkosten,
  • Bearbeitungskosten,
  • Inkassokosten und
  • Kosten der Nachweisführung gegenüber dem Zahlungsdienstleister.

18.4. Vor Einleitung einer Zahlungsrückbuchung hat der Käufer The Rocket nach Möglichkeit Gelegenheit zu geben, eine behauptete Fehlbuchung oder Leistungsstörung zu prüfen.

18.5. Eine Rückbuchung ersetzt keine wirksame Mängelrüge, Stornierung oder Vertragsauflösung.

18.6. Bei einer Rückbuchung kann The Rocket das Kundenkonto und weitere Lieferungen bis zur vollständigen Klärung sperren.

19. Teilzahlungen und Ratenvereinbarungen

19.1. Teilzahlungen oder Ratenzahlungen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.

19.2. Die Annahme einer einmaligen Teilzahlung begründet keinen Anspruch auf eine Ratenzahlung oder Stundung des Restbetrags.

19.3. Wird eine vereinbarte Rate nicht fristgerecht bezahlt, kann der gesamte noch offene Betrag sofort fällig gestellt werden, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist.

19.4. Stundungen und Ratenvereinbarungen lassen Verzugszinsen und Betreibungskosten nur entfallen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

19.5. Zahlungen werden, soweit keine zwingende gesetzliche Regel entgegensteht, zunächst auf:

  1. Betreibungs- und sonstige Kosten,
  2. Zinsen und
  3. die jeweils älteste offene Hauptforderung

angerechnet.

20. Gefährdung des Zahlungsanspruchs

20.1. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Bezahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, kann The Rocket noch nicht ausgeführte Leistungen zurückhalten.

20.2. Eine Gefährdung kann insbesondere angenommen werden bei:

  • Zahlungsverzug,
  • wiederholten Mahnungen,
  • Rücklastschriften,
  • fehlgeschlagenen Chargebacks,
  • Zahlungseinstellung,
  • Exekutionsverfahren,
  • Insolvenzantrag,
  • negativer wesentlicher Bonitätsänderung,
  • Überschreitung des Kreditlimits oder
  • sonstigen begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit.

20.3. The Rocket kann in diesen Fällen eine Vorauszahlung oder angemessene Sicherheit verlangen.

20.4. Wird die verlangte Zahlung oder Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht, kann The Rocket vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten und einen entstandenen Schaden geltend machen.

21. Eigentumsvorbehalt

21.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Lieferung Eigentum der The Rocket GmbH.

21.2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware sorgfältig zu lagern und vor Beschädigung, Verlust und Zugriffen Dritter zu schützen.

21.3. Der Übergang der Transportgefahr ist vom Eigentumsübergang unabhängig.

21.4. Weiterführende Bestimmungen zum Eigentumsvorbehalt ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

22. Gutschriften und Rückzahlungen

22.1. Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.

22.2. Ist eine Rückzahlung über das ursprüngliche Zahlungsmittel technisch nicht möglich, kann The Rocket eine andere geeignete Rückzahlungsart verwenden.

22.3. The Rocket kann vor einer Rückzahlung prüfen, ob:

  • die zugrunde liegende Stornierung oder Rücknahme genehmigt wurde,
  • Ware zurückzugeben ist,
  • offene Forderungen bestehen,
  • Storno- oder Rücksendekosten abzuziehen sind und
  • eine Rückbuchung bereits über den Zahlungsdienstleister erfolgt ist.

22.4. Ein Anspruch auf Barauszahlung von Gutschriften besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist.

22.5. Rückzahlungen und Gutschriften erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.

22.6. Die Bearbeitungsdauer des Zahlungsdienstleisters, der Bank oder des Kartenanbieters liegt außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von The Rocket.

23. Abtretung von Forderungen

23.1. The Rocket ist berechtigt, Forderungen gegen den Käufer an:

  • Banken,
  • Factoring-Unternehmen,
  • Zahlungsdienstleister,
  • Versicherungen,
  • Inkassounternehmen oder
  • sonstige Finanzierungspartner

abzutreten.

23.2. Nach Mitteilung einer Abtretung darf der Käufer mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an die angegebene Zahlstelle leisten.

23.3. Einwendungen aus dem Kaufvertrag bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

24. Änderung der Zahlungsbedingungen

24.1. The Rocket kann diese Zahlungsbedingungen für zukünftige Bestellungen ändern.

24.2. Für einen bereits geschlossenen Vertrag gilt grundsätzlich jene Fassung, die bei Vertragsabschluss einbezogen wurde.

24.3. Änderungen von Zahlungsarten, Kreditlimits oder internen Freigaben gelten nicht rückwirkend für bereits vollständig angenommene und bezahlte Bestellungen.

24.4. Bei Dauerschuld- oder Rahmenverhältnissen werden Änderungen nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung und der gesetzlichen Voraussetzungen bekannt gegeben.

25. Verhältnis zu anderen Vertragsdokumenten

25.1. Ergänzend gelten:

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • die Versand- und Lieferrichtlinien,
  • die Rücktritts-, Widerrufs- und Stornobedingungen für Unternehmer sowie
  • ausdrücklich vereinbarte Angebote und Auftragsbestätigungen.

25.2. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:

  1. individuelle schriftliche Vereinbarung,
  2. Auftragsbestätigung,
  3. diese Zahlungsbedingungen,
  4. Versand- und Lieferrichtlinien,
  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

25.3. Bedingungen eines Zahlungsdienstleisters gelten nur für das jeweilige Zahlungsdienstleistungsverhältnis und ändern den Kaufvertrag mit The Rocket nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

26. Kontakt bei Zahlungsfragen

Fragen zu Rechnungen, Zahlungseingängen, Zahlungsfristen oder Gutschriften sind zu richten an:

The Rocket GmbH
Otto-Bauer-Gasse 3/13
1060 Wien
Österreich

E-Mail: office@the-rocket.at

Für eine schnelle Zuordnung sind Firmenname sowie Bestell- oder Rechnungsnummer anzugeben.