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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den B2B-Warenverkauf der The Rocket GmbH · Stand: Juli 2026

1. Anbieter und Vertragspartner

Anbieter und Vertragspartner sämtlicher über den B2B-Onlineshop abgeschlossener Verträge ist:

The Rocket GmbH
Otto-Bauer-Gasse 3/13
1060 Wien
Österreich

Firmenbuchnummer: FN 544347k · Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien · Sitz: Wien · E-Mail: office@the-rocket.at

Nachfolgend „The Rocket" oder „Verkäufer" genannt.

2. Geltungsbereich und ausschließliche Ausrichtung auf Unternehmer

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen The Rocket und ihren Kunden, soweit diese Verträge über den B2B-Onlineshop, per E-Mail, telefonisch, über ein Bestellformular oder auf sonstige Weise abgeschlossen werden.

Das Angebot von The Rocket richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB beziehungsweise an juristische Personen des öffentlichen Rechts und nicht an Verbraucher. Als Unternehmer gilt eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen, selbständigen beruflichen oder sonstigen unternehmerischen Tätigkeit handelt.

Verbraucher sind nicht zur Bestellung berechtigt. The Rocket ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen oder bereits geschlossene Verträge anzufechten beziehungsweise nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen aufzulösen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Käufer als Verbraucher und nicht zu unternehmerischen Zwecken bestellt hat.

Der Käufer bestätigt mit jeder Bestellung, dass er Unternehmer ist, die Bestellung seiner unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen ist, die angegebenen Unternehmensdaten vollständig und richtig sind und die für ihn bestellende Person zum Abschluss des Geschäfts berechtigt ist. The Rocket kann geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft verlangen, insbesondere Firmenbuchauszug, Gewerbeberechtigung, UID-Nummer, GISA-Auszug oder vergleichbare Unterlagen.

3. Geltung der AGB und abweichende Bedingungen

Es gilt jene Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung wirksam in den Vertrag einbezogen wurde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn The Rocket diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Abweichungen von diesen AGB gelten nur, wenn sie von The Rocket ausdrücklich in Textform bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere schriftliche Angebote, Auftragsbestätigungen, Rahmenverträge oder ausdrücklich vereinbarte Produktspezifikationen, gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor.

4. Kundenkonto und Zugangsdaten

The Rocket kann die Nutzung des B2B-Onlineshops von einer Registrierung oder Freischaltung des Kundenkontos abhängig machen. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche Unternehmens-, Rechnungs-, Liefer- und Kontaktdaten richtig und aktuell zu halten.

Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nur solchen Mitarbeitern oder Beauftragten zur Verfügung gestellt werden, die zur Vornahme von Bestellungen berechtigt sind. Bestellungen, die über das Kundenkonto des Käufers vorgenommen werden, gelten grundsätzlich als vom Käufer veranlasst, sofern dieser nicht nachweist, dass The Rocket einen Missbrauch kannte oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erkannt hat.

Der Käufer hat einen Verlust oder eine unbefugte Nutzung seiner Zugangsdaten unverzüglich an office@the-rocket.at zu melden. The Rocket ist berechtigt, Kundenkonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn falsche Unternehmensdaten angegeben wurden, ein Zahlungsverzug besteht, der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht, gesetzliche oder behördliche Gründe dies erfordern oder dem Käufer eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung aus sachlichen Gründen nicht zugemutet werden kann.

5. Produktdarstellungen und Angebote

Produktdarstellungen, Preisangaben und sonstige Informationen im B2B-Onlineshop stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot von The Rocket dar, sondern eine Einladung an den Käufer, eine Bestellung abzugeben. Produktbilder dienen der Veranschaulichung.

Verbindlich sind insbesondere die Produktbezeichnung, die bestellte Sorte, die vereinbarte Menge, die Verpackungseinheit, ausdrücklich bestätigte Spezifikationen und die unmittelbar am gelieferten Produkt angebrachten verpflichtenden Lebensmittelangaben.

Rezeptur-, Zutaten- oder Allergenänderungen dürfen nicht durch bloße allgemeine Produktänderungsvorbehalte ersetzt werden. Offensichtliche Schreib-, Rechen-, Darstellungs- oder Systemfehler sowie irrtümlich angezeigte Preise verpflichten The Rocket nicht zur Annahme einer Bestellung.

6. Mindestbestellmenge und Verpackungseinheiten

Die Mindestbestellmenge beträgt grundsätzlich zehn Cases pro Bestellung. Ein „Case" entspricht jener Verpackungseinheit und Stückzahl, die bei dem jeweiligen Produkt im B2B-Onlineshop, Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben ist. The Rocket kann für bestimmte Produkte, Aktionswaren, Sonderanfertigungen oder Liefergebiete abweichende Mindestbestellmengen oder Mindestauftragswerte festlegen.

7. Bestellung und Vertragsabschluss

Mit Abgabe der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Vor Abgabe der Bestellung hat der Käufer die Möglichkeit, seine Eingaben zu überprüfen und zu korrigieren.

Eine automatisch versendete E-Mail über den Eingang der Bestellung stellt lediglich eine Empfangsbestätigung dar und noch keine Annahme des Vertragsangebots. Der Vertrag kommt erst zustande durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, eine Versandbestätigung, die Übergabe der Ware an den Transportdienstleister oder eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.

Die bloße Autorisierung, Reservierung oder technische Verarbeitung einer Zahlung durch einen Zahlungsdienstleister stellt für sich allein noch keine Annahme der Bestellung dar. Wird die Bestellung nicht angenommen, wird ein bereits eingezogener Betrag ohne schuldhafte Verzögerung über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet.

The Rocket kann eine Bestellung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei fehlender Warenverfügbarkeit, unrichtigen oder unvollständigen Kundendaten, Zweifeln an der Unternehmereigenschaft, offenen oder überfälligen Forderungen, negativer Bonitätsbeurteilung, erkennbaren Preis- oder Systemfehlern, ungewöhnlichen oder missbräuchlichen Bestellvorgängen oder rechtlichen, behördlichen oder lebensmittelrechtlichen Bedenken.

8. Preise, Umsatzsteuer und Versandkosten

Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der bei Abgabe der Bestellung angezeigte oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis.

Rabatte, Staffelpreise und Sonderkonditionen gelten nur unter den jeweils angegebenen Voraussetzungen und können für zukünftige Bestellungen geändert oder beendet werden. Versand-, Transport-, Paletten-, Maut-, Zuschlags-, Zustell- und gegebenenfalls Nachnahmekosten sind nicht im Warenpreis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen werden.

Der Versand erfolgt üblicherweise palettenweise über externe Transport- oder Speditionspartner. Die Versandkosten richten sich insbesondere nach Lieferort, Palettenanzahl, Gewicht, Volumen, Transportdienstleister, Maut, Treibstoffzuschlägen und gewünschten Zusatzleistungen. Können die endgültigen Versandkosten im Checkout noch nicht berechnet werden, kommt der Vertrag erst zustande, nachdem der Käufer die mitgeteilten Versandkosten akzeptiert hat oder The Rocket die Bestellung einschließlich dieser Kosten ausdrücklich bestätigt.

9. Zahlungsarten

The Rocket kann insbesondere folgende Zahlungsarten anbieten:

  • Mastercard
  • Visa
  • PayPal
  • Klarna
  • SEPA-Zahlung beziehungsweise SEPA-Lastschrift
  • Apple Pay
  • Google Pay
  • Kauf auf Rechnung

Es besteht kein Anspruch des Käufers auf eine bestimmte Zahlungsart. The Rocket ist berechtigt, Zahlungsarten jederzeit für zukünftige Bestellungen zu ändern, einzuschränken oder vorübergehend beziehungsweise dauerhaft nicht anzubieten. Für die Nutzung externer Zahlungsdienstleister können ergänzend deren Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten.

10. Kauf auf Rechnung

Der Kauf auf Rechnung wird ausschließlich nach Prüfung und Freigabe durch The Rocket angeboten. The Rocket kann den Rechnungskauf jederzeit ablehnen, einschränken, mit einem Kreditlimit versehen oder von zusätzlichen Sicherheiten abhängig machen.

Sofern auf der Rechnung oder Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des vollständigen Betrags auf dem von The Rocket angegebenen Konto. Skonto darf nur abgezogen werden, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

11. Zahlungsverzug

Der Käufer gerät mit Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels in Verzug, ohne dass eine gesonderte Mahnung erforderlich ist. Bei verschuldetem Zahlungsverzug ist The Rocket berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB zu verlangen.

The Rocket kann zusätzlich die gesetzliche Betreibungskostenpauschale gemäß § 458 UGB sowie darüber hinausgehende notwendige, zweckentsprechende und angemessene Inkasso-, Rechtsanwalts-, Gerichts- und sonstige Betreibungskosten verlangen. Bei Zahlungsverzug ist The Rocket insbesondere berechtigt, weitere Lieferungen auszusetzen, noch nicht angenommene Bestellungen abzulehnen, ausschließlich Vorkasse zu verlangen, gewährte Zahlungsziele oder Kreditlimits zu widerrufen und nach erfolgloser angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

12. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Käufer darf nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die von The Rocket ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

13. Stornierung und Änderung von Bestellungen

Da das Angebot ausschließlich an Unternehmer gerichtet ist, besteht kein gesetzliches vierzehntägiges Verbraucher-Widerrufsrecht. Stornierungs- und Änderungswünsche sind ausschließlich per E-Mail an office@the-rocket.at zu richten.

Ein Anspruch auf Zustimmung zu einer Stornierung oder Änderung besteht nicht. The Rocket entscheidet über jede Anfrage unter Berücksichtigung des Bearbeitungsstands, der Warenverfügbarkeit, der Haltbarkeit, der Transportbuchung und der Wiederverkäuflichkeit. Eine Stornierung oder Vertragsänderung ist erst wirksam, wenn sie von The Rocket ausdrücklich in Textform bestätigt wurde.

Stimmt The Rocket einer Stornierung zu und wird keine abweichende Vereinbarung getroffen, ist The Rocket berechtigt, eine pauschale Stornoentschädigung von 15 Prozent des Netto-Warenwerts zuzüglich bereits angefallener und nicht rückerstattbarer Fremdkosten zu verlangen. Nach Übergabe der Ware an den Transportdienstleister ist eine Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen.

14. Freiwillige Warenrücknahme

Mangelfreie Ware wird nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von The Rocket zurückgenommen. Eine Zustimmung kann davon abhängig gemacht werden, dass eine Rücksende- oder Referenznummer verwendet wird, die Ware ungeöffnet und unbeschädigt ist, Originalverpackung, Etiketten, Charge und MHD vollständig erkennbar sind, die Ware hygienisch einwandfrei und uneingeschränkt wiederverkaufsfähig ist, die vorgeschriebenen Lagerbedingungen nachweislich eingehalten wurden und eine für den Wiederverkauf ausreichende Restlaufzeit vorhanden ist.

Eigenmächtig zurückgesendete Ware muss von The Rocket nicht angenommen oder gutgeschrieben werden. Die Gefahr und die Kosten einer freiwilligen Rücksendung trägt der Käufer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

15. Lieferung und Liefergebiet

Lieferungen erfolgen grundsätzlich innerhalb Österreichs. Lieferungen in andere Staaten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die Lieferung erfolgt an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.

Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Lieferadresse richtig, erreichbar und für eine Palettenzustellung geeignet ist. Zufahrtsbeschränkungen, beschränkte Ladezonen, erforderliche Hebebühnen, Zeitfenster, vorherige Avisierungen oder sonstige besondere Zustellbedingungen sind vor Vertragsabschluss mitzuteilen.

16. Lieferfristen und Lieferverzug

Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin bestätigt wurden. Angegebene Lieferzeiten beginnen erst, wenn der Vertrag wirksam zustande gekommen ist, alle erforderlichen Angaben vorliegen, eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist und keine offenen fälligen Forderungen bestehen.

Bei einem nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbarten Liefertermin kann der Käufer erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen, angemessene Ersatztermine oder eine sachgerechte Neuplanung können angeboten werden, wenn eine vollständige Lieferung zum ursprünglichen Zeitpunkt nicht möglich ist.

17. Gefahrübergang und Transport

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, handelt es sich um einen Versendungskauf. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung, des Verlusts und transportbedingter Schäden geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportdienstleister auf den Käufer über.

The Rocket wählt den Transportdienstleister nach sachgerechtem Ermessen, sofern der Käufer keine besondere Versandart beauftragt und deren Mehrkosten übernimmt. Auf Wunsch und Kosten des Käufers kann eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen werden, sofern eine solche verfügbar ist.

18. Annahmeverzug

Der Käufer ist verpflichtet, die ordnungsgemäß angebotene Lieferung anzunehmen. Kann eine Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht zugestellt werden, trägt der Käufer insbesondere Kosten eines weiteren Zustellversuchs, Rücktransportkosten, Lagerkosten, Stand- und Wartezeiten, Bearbeitungs- und Palettenkosten sowie eine durch Zeitablauf eintretende Wertminderung der Ware.

The Rocket kann dem Käufer eine angemessene Nachfrist zur Abnahme setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist The Rocket berechtigt, die Ware anderweitig zu verwerten, vom Vertrag zurückzutreten und den daraus entstehenden Schaden geltend zu machen.

19. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Lieferung Eigentum von The Rocket. Der Käufer hat die Vorbehaltsware bis zur vollständigen Zahlung sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust und Zugriffen Dritter zu schützen.

Der Käufer darf die Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb weiterverkaufen, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet und kein Insolvenzgrund vorliegt. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstige Belastungen der Vorbehaltsware sind ohne vorherige Zustimmung von The Rocket nicht zulässig.

20. Untersuchungspflicht und Mängelrüge

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang zu untersuchen. Bei der Warenübernahme sind insbesondere zu kontrollieren: Paletten- und Kartonanzahl, Artikel und Sorten, sichtbare Verpackungsschäden, Durchfeuchtung, Verschmutzung oder Schädlingsspuren, erkennbare Fehlmengen und erkennbare Transportschäden.

Sichtbare Transportschäden, Fehlmengen und äußerlich erkennbare Beschädigungen sind unmittelbar bei Übernahme auf dem Frachtbrief, Lieferschein oder elektronischen Abliefernachweis konkret zu vermerken und vom Zusteller bestätigen zu lassen. Offene Mängel sind The Rocket spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen.

Eine Mängelanzeige muss, soweit verfügbar und zumutbar, folgende Informationen enthalten: Bestell- oder Rechnungsnummer, Produktbezeichnung und Sorte, betroffene Menge, Chargen- beziehungsweise Losnummer, Mindesthaltbarkeitsdatum, genaue Beschreibung des Mangels, aussagekräftige Fotos oder Videos, Datum der Feststellung und Angaben zur bisherigen Lagerung.

21. Gewährleistung

The Rocket gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs der ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt im unternehmerischen Geschäftsverkehr sechs Monate ab Ablieferung, sofern keine zwingende gesetzliche Regelung oder ausdrückliche schriftliche Garantie eine längere Frist vorsieht.

Bei einem berechtigten Mangel ist The Rocket zunächst berechtigt, nach eigener Wahl und unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit mangelfreie Ersatzware zu liefern, eine angemessene Gutschrift zu erteilen oder eine sonstige geeignete Verbesserung anzubieten. Preisminderung oder Vertragsaufhebung können erst verlangt werden, wenn Ersatz oder Verbesserung unmöglich, unzumutbar, verweigert oder innerhalb angemessener Frist nicht durchgeführt wurde.

22. Mindesthaltbarkeit und Restlaufzeit

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf der jeweiligen Produktverpackung beziehungsweise Verkaufseinheit angegeben. Eine bestimmte Mindestrestlaufzeit bei Lieferung an den Käufer ist nur geschuldet, wenn diese in der Produktbeschreibung ausdrücklich angegeben, in einem Angebot genannt oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert wurde.

Angaben über eine bei Wareneingang von The Rocket üblicherweise vorhandene Restlaufzeit stellen keine Garantie einer identischen Restlaufzeit bei späterer Auslieferung an den Käufer dar. Die tatsächliche Restlaufzeit reduziert sich naturgemäß durch Transport, Einlagerung, Bestellzeitpunkt und Bearbeitungsdauer.

23. Lagerung, Handhabung und Weiterverkauf

Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche auf Produkt, Verpackung, Lieferschein oder Produktspezifikation angegebenen Lagerbedingungen einzuhalten. Die Ware ist insbesondere vor Feuchtigkeit, Hitze, Frost, direkter Sonneneinstrahlung, Kontamination, Schädlingsbefall und mechanischer Beschädigung zu schützen.

Der Käufer hat eine geeignete Lagerorganisation nach dem FEFO-Prinzip – „first expired, first out" – sicherzustellen. Produkte mit früherem Mindesthaltbarkeitsdatum sind grundsätzlich vor Produkten mit späterem Mindesthaltbarkeitsdatum auszulagern und zu verkaufen.

24. Lebensmittelinformationen und Allergene

The Rocket stellt dem Käufer die für die angebotenen Produkte verfügbaren und gesetzlich erforderlichen Produktinformationen zur Verfügung. Maßgeblich für die konkrete Lieferung sind die Angaben auf der tatsächlich gelieferten Verpackung.

Der Käufer hat vor dem Weiterverkauf zu kontrollieren, ob die für seinen jeweiligen Vertriebskanal erforderlichen Angaben vollständig, aktuell und richtig dargestellt werden. Bei Widersprüchen zwischen älteren digitalen Produktdaten und den Angaben auf der aktuellen Produktverpackung hat der Käufer The Rocket unverzüglich zu kontaktieren und den Verkauf bis zur Klärung auszusetzen, wenn eine Gesundheits- oder Allergenrelevanz nicht ausgeschlossen werden kann.

25. Rückverfolgbarkeit

Beide Vertragsparteien haben die für sie geltenden gesetzlichen Pflichten zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln einzuhalten. Der Käufer hat geeignete Aufzeichnungen zu führen, aus denen insbesondere hervorgeht, wann welche Charge geliefert wurde, welche Menge übernommen wurde, welche Restmenge noch vorhanden ist und an welche gewerblichen Abnehmer betroffene Ware weitergeliefert wurde.

26. Beanstandungen von Endkunden

Beschwerden von Endkunden oder Behörden, die auf einen möglichen Sicherheits-, Hygiene-, Qualitäts-, Kennzeichnungs- oder Allergiemangel hindeuten, sind The Rocket unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer hat betroffene Produktreste und Verpackungen nach Möglichkeit sicherzustellen und sachgerecht aufzubewahren.

Der Käufer darf gegenüber Endkunden keine Anerkenntnisse im Namen von The Rocket, Evanoff Group AB oder des Herstellers abgeben und keine Haftung dieser Unternehmen verbindlich anerkennen. Gesetzlich erforderliche Sofortmaßnahmen und sachgerechte Kundenbetreuung bleiben davon unberührt.

27. Produktsperre, Rücknahme und Rückruf

Besteht der Verdacht, dass ein Produkt nicht sicher, nicht verkehrsfähig oder fehlerhaft gekennzeichnet ist, kann The Rocket eine vorsorgliche Produktsperre, Rücknahme oder einen Rückruf anordnen. Der Käufer ist verpflichtet, entsprechende Anweisungen unverzüglich umzusetzen.

Rückruf- und Rücknahmekosten werden nach dem jeweiligen Verantwortungs- und Verursachungsbereich getragen. Beruht die Maßnahme nachweislich auf einem Produkt-, Herstellungs-, Import- oder Kennzeichnungsfehler aus dem Verantwortungsbereich von The Rocket oder ihrer vorgelagerten Lieferkette, trägt The Rocket die ihr rechtlich zuzurechnenden notwendigen und angemessenen unmittelbaren Kosten.

28. Freistellung bei Pflichtverletzungen des Käufers

Der Käufer hält The Rocket im gesetzlich zulässigen Umfang hinsichtlich berechtigter Ansprüche Dritter schad- und klaglos, wenn diese Ansprüche auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Käufers beruhen. Dies gilt insbesondere bei Ansprüchen aufgrund falscher Lagerung oder Handhabung, Umetikettierung oder Umverpackung, Entfernung oder Veränderung von Warn-, Allergen-, MHD- oder Chargenangaben, unzulässigen gesundheits- oder wirkungsbezogenen Werbeaussagen, eigenmächtiger Veränderung des Produkts, Weiterverkauf trotz Produktsperre oder Rückruf sowie Verstoß gegen lokale Vorschriften beim Weiterverkauf in andere Staaten.

29. Haftung von The Rocket

The Rocket haftet unbeschränkt für vorsätzlich verursachte Schäden, Personenschäden, Ansprüche nach zwingendem Produkthaftungsrecht und sonstige Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist. Für grob fahrlässig verursachte Schäden haftet The Rocket nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet The Rocket nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, mit dem Netto-Warenwert der unmittelbar betroffenen Lieferung begrenzt.

30. Produkt- und Importeurshaftung

Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigem zwingenden Produktsicherheits- oder Lebensmittelrecht werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. Die interne oder vertragliche Aufgabenverteilung zwischen The Rocket, Evanoff Group AB, dem Hersteller in Malaysia, Transportdienstleistern, Versicherern oder sonstigen Beteiligten wirkt nicht zulasten geschädigter Dritter, soweit zwingendes Recht entgegensteht.

31. Höhere Gewalt und Lieferkettenstörungen

Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von The Rocket liegende Ereignisse befreien The Rocket für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von den betroffenen Leistungspflichten. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus oder Unruhen, Epidemien und Pandemien, behördliche Maßnahmen oder Importverbote, Streiks und Aussperrungen, Hafen-, Zoll- oder Transportstörungen, Ausfall von Produktionsanlagen, Rohstoff-, Verpackungs- oder Energieknappheit, erhebliche Lieferausfälle vorgelagerter Lieferanten und nicht von The Rocket verschuldete IT- oder Zahlungssystemausfälle.

Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als sechzig Tage an, kann jede Partei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen.

32. Marken, Produktbilder und Werbematerialien

Marken, Logos, Produktbilder, Texte, Designs, Verpackungen und sonstige Werbemittel bleiben im Eigentum beziehungsweise im Rechtsbereich des jeweiligen Rechteinhabers. Der Käufer erhält kein Eigentum und keine dauerhafte Lizenz an diesen Rechten.

Offizielle Produktbilder und Werbematerialien dürfen nur zum rechtmäßigen Weiterverkauf der von The Rocket bezogenen Originalware verwendet werden. Eine Veränderung von Logos, Verpackungsdesigns oder offiziellen Produktdarstellungen bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.

33. Datenschutz und elektronische Kommunikation

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung des B2B-Onlineshops. Der Käufer stimmt zu, dass vertragsbezogene Erklärungen, Rechnungen, Zahlungsinformationen, Lieferinformationen, Produktsperren und Rückrufmitteilungen elektronisch übermittelt werden können.

34. Abtretung

Der Käufer darf Ansprüche gegen The Rocket nur mit vorheriger Zustimmung von The Rocket abtreten. The Rocket ist berechtigt, Zahlungsforderungen an Banken, Factoring-Unternehmen, Zahlungsdienstleister, Inkassounternehmen oder sonstige Finanzierungspartner abzutreten.

35. Vertragssprache, Erklärungen und Form

Vertragssprache ist Deutsch. Soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, genügt grundsätzlich eine Erklärung per E-Mail. Gesetzliche strengere Formerfordernisse bleiben unberührt. Rechtserhebliche Erklärungen des Käufers sind an office@the-rocket.at zu richten, sofern keine andere Kontaktadresse ausdrücklich bekannt gegeben wurde.

36. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlungen und sonstige Verpflichtungen des Käufers ist der Sitz von The Rocket in Wien, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von The Rocket vereinbart. The Rocket bleibt berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.

37. Salvatorische Bestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Die Parteien werden sich bemühen, eine zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, ohne zwingende gesetzliche Vorschriften zu umgehen.