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Rechtliches

Versand- und Lieferrichtlinien

B2B-Onlineshop der The Rocket GmbH — Stand: Juli 2026

1. Anbieter

The Rocket GmbH
Otto-Bauer-Gasse 3/13
1060 Wien
Österreich

Firmenbuchnummer: FN 544347k
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Sitz: Wien

E-Mail: office@the-rocket.at

Nachfolgend „The Rocket“ oder „Verkäufer“ genannt.

2. Geltungsbereich

  1. Diese Versand- und Lieferrichtlinien gelten für sämtliche Warenlieferungen der The Rocket GmbH an Unternehmer.
  2. Der B2B-Onlineshop richtet sich ausschließlich an Unternehmer, die die Waren im Rahmen ihrer gewerblichen, selbständigen beruflichen oder sonstigen unternehmerischen Tätigkeit bestellen.
  3. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der The Rocket GmbH in der zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten Fassung.
  4. Individuelle Vereinbarungen in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rahmenverträgen oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen gehen diesen Versandrichtlinien vor.

3. Liefergebiet

  1. Lieferungen über den regulären B2B-Onlineshop erfolgen grundsätzlich innerhalb Österreichs.
  2. Lieferungen nach Deutschland, in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittstaaten sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
  3. The Rocket ist berechtigt, bestimmte Regionen, Lieferadressen oder Liefergebiete aus logistischen, rechtlichen, wirtschaftlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen von der Belieferung auszuschließen.
  4. Ein Anspruch auf Lieferung an eine bestimmte Adresse oder in ein bestimmtes Liefergebiet besteht erst nach ausdrücklicher Annahme der Bestellung.

4. Mindestbestellmenge

  1. Die Mindestbestellmenge beträgt grundsätzlich zehn Cases pro Bestellung.
  2. Ein Case entspricht der beim jeweiligen Produkt angegebenen Verpackungseinheit.
  3. Für einzelne Produkte, Liefergebiete, Aktionswaren oder Sonderkonditionen können abweichende Mindestbestellmengen oder Mindestauftragswerte gelten.
  4. Bestellungen unterhalb der Mindestbestellmenge können von The Rocket abgelehnt oder nur nach individueller Vereinbarung angenommen werden.

5. Versandart

  1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich palettenweise über externe Speditionen, Frachtführer oder sonstige Transportdienstleister.
  2. The Rocket wählt den Transportdienstleister nach sachgerechtem Ermessen, sofern mit dem Käufer keine bestimmte Versandart vereinbart wurde.
  3. Ein Anspruch auf die Beauftragung eines bestimmten Transportdienstleisters besteht nicht.
  4. The Rocket ist berechtigt, den Transportdienstleister auch nach Vertragsabschluss zu wechseln, sofern hierdurch keine unzumutbare Beeinträchtigung für den Käufer entsteht.
  5. Abhängig von Bestellmenge, Lieferort und Warenumfang kann die Lieferung insbesondere erfolgen als einzelne Palette, mehrere Paletten, Stückguttransport, Teil- oder Komplettladung oder ausnahmsweise Paket- oder Kartonversand.

6. Versandkosten

  1. Versand-, Fracht-, Paletten-, Maut-, Treibstoff-, Zustell- und sonstige Transportkosten sind nicht im Warenpreis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen werden.
  2. Die Versandkosten richten sich insbesondere nach Lieferadresse, Entfernung, Bestellmenge, Anzahl und Art der Paletten, Gesamtgewicht, Volumen, Transportdienstleister, Maut- und Treibstoffzuschlägen, gewünschter Liefergeschwindigkeit, Hebebühnenbedarf, Avisierung, Zeitfensterzustellung und sonstigen Zusatzleistungen.
  3. Die Versandkosten betragen bei üblichen Lieferungen innerhalb Österreichs erfahrungsgemäß ungefähr 40 bis 120 Euro netto. Dabei handelt es sich lediglich um einen unverbindlichen Orientierungswert.
  4. Der konkrete Versandpreis kann abhängig von Lieferort, Warenumfang und Transportbedingungen höher oder niedriger ausfallen.
  5. Die für die jeweilige Bestellung geltenden Versandkosten werden im Checkout angezeigt, in einem individuellen Angebot genannt, in der Auftragsbestätigung ausgewiesen oder dem Käufer vor Annahme der Bestellung mitgeteilt.
  6. Können die endgültigen Versandkosten zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht automatisiert berechnet werden, stellt die Bestellbestätigung noch keine Annahme des Vertrags dar.
  7. In diesem Fall kommt der Vertrag erst zustande, wenn The Rocket die Bestellung einschließlich der konkreten Versandkosten bestätigt oder der Käufer ein entsprechendes Versandkostenangebot ausdrücklich annimmt.
  8. Nachträgliche Mehrkosten, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Käufers verursacht werden, können zusätzlich verrechnet werden.

7. Paletten und Verpackungsmaterial

  1. Die Ware kann auf Einwegpaletten, Europaletten oder anderen geeigneten Ladungsträgern geliefert werden.
  2. Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, besteht kein Anspruch auf Lieferung auf einer bestimmten Palettenart.
  3. Einwegpaletten werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
  4. Europaletten oder sonstige Tauschpaletten können gesondert berechnet oder im Palettentauschverfahren behandelt werden, sofern dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
  5. Ist ein Palettentausch vereinbart, hat der Käufer bei Lieferung eine gleiche Anzahl tauschfähiger Paletten gleicher Art und Qualität bereitzustellen.
  6. Nicht tauschfähige, beschädigte oder fehlende Paletten können dem Käufer zum jeweiligen Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt werden.
  7. Verpackungs- und Sicherungsmaterialien verbleiben beim Käufer und sind von diesem ordnungsgemäß zu entsorgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8. Lieferadresse und Zustellvoraussetzungen

  1. Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferadresse.
  2. Der Käufer ist für die vollständige und richtige Angabe der Lieferadresse verantwortlich.
  3. Die Lieferadresse muss für das eingesetzte Lieferfahrzeug und die Palettenzustellung geeignet und erreichbar sein.
  4. Der Käufer hat The Rocket vor Vertragsabschluss insbesondere über folgende Umstände zu informieren: Zufahrtsbeschränkungen, Gewichtsbeschränkungen, enge Zufahrten, Fußgängerzonen, Baustellen, fehlende Laderampe, notwendige Hebebühne, beschränkte Öffnungszeiten, notwendige Avisierung, erforderliche Zufahrtsgenehmigungen, verpflichtende Lieferzeitfenster und sonstige besondere Entladebedingungen.
  5. Unterbleibt eine solche Information, trägt der Käufer die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten.
  6. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich bis zur ersten mit dem Lieferfahrzeug ordnungsgemäß erreichbaren Entladestelle.
  7. Ein innerbetrieblicher Transport, das Vertragen der Ware, eine Einlagerung oder eine Verräumung in Geschäftsräume oder Lagerbereiche ist nicht geschuldet.

9. Ansprechpartner und Warenannahme

  1. Der Käufer hat sicherzustellen, dass während des vereinbarten Lieferzeitraums eine zur Warenannahme berechtigte Person anwesend ist.
  2. Der Käufer hat eine erreichbare Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Lieferavisierungen anzugeben.
  3. Änderungen der Kontakt- oder Lieferdaten sind The Rocket unverzüglich mitzuteilen.
  4. Die Übergabe an Mitarbeiter, Lagerpersonal, Beauftragte oder sonstige am Lieferort anwesende und erkennbar zur Warenannahme bereite Personen gilt als ordnungsgemäße Übergabe an den Käufer.
  5. Der Käufer hat geeignete Entlademöglichkeiten und ausreichend Platz für die Warenübernahme sicherzustellen.

10. Lieferzeiten

  1. Lieferzeiten und Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin schriftlich bestätigt wurden.
  2. Eine im B2B-Onlineshop angegebene Lieferzeit beginnt grundsätzlich erst, wenn der Vertrag zustande gekommen ist, sämtliche notwendigen Kunden- und Lieferdaten vorliegen, eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist, die Bonitäts- oder Zahlungsfreigabe erfolgt ist und keine fälligen offenen Forderungen des Käufers bestehen.
  3. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage gelten nicht als Werktage.
  4. Lieferzeiten können sich insbesondere verlängern bei ungewöhnlich hohem Bestellaufkommen, Lieferengpässen, Produktionsverzögerungen, Zoll- oder Importverzögerungen, Verkehrsbehinderungen, Streiks, Unwettern, Ausfällen von Transportdienstleistern, behördlichen Maßnahmen, IT-Ausfällen oder Ereignissen höherer Gewalt.
  5. Der Käufer wird über wesentliche, The Rocket bekannte Verzögerungen nach Möglichkeit informiert.

11. Fixtermine

  1. Liefertermine gelten nur dann als verbindliche Fixtermine, wenn sie von The Rocket ausdrücklich und schriftlich als „Fixtermin“ bestätigt wurden.
  2. Die bloße Angabe eines gewünschten Lieferdatums durch den Käufer begründet noch keinen verbindlichen Fixtermin.
  3. Auch eine voraussichtliche Lieferanzeige des Transportdienstleisters stellt grundsätzlich keine Garantie eines bestimmten Zustellzeitpunkts dar.
  4. Für gewöhnliche, nicht ausdrücklich als Fixtermine bestätigte Liefertermine ist The Rocket bei Verzögerungen zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen.
  5. Gesetzliche Rechte des Käufers bei einem von The Rocket zu vertretenden Lieferverzug bleiben unberührt.

12. Teillieferungen

  1. The Rocket ist zu sachlich gerechtfertigten Teillieferungen berechtigt, sofern diese für den Käufer zumutbar sind.
  2. Teillieferungen können insbesondere erfolgen, wenn einzelne Produkte vorübergehend nicht verfügbar sind, eine vollständige Lieferung die Lieferzeit erheblich verzögern würde, unterschiedliche Lagerorte verwendet werden oder transport- oder sicherheitsbezogene Gründe dies erfordern.
  3. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
  4. Zusätzliche Versandkosten aufgrund einer von The Rocket veranlassten Teillieferung werden nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  5. Wünscht der Käufer selbst eine Teillieferung, trägt er die dadurch entstehenden zusätzlichen Versand- und Bearbeitungskosten.

13. Gefahrübergang

  1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung im Rahmen eines Versendungskaufs.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts, der zufälligen Verschlechterung und der transportbedingten Beschädigung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportdienstleister auf den Käufer über.
  3. Dies gilt auch dann, wenn The Rocket den Transportdienstleister auswählt, The Rocket die Versandkosten vorstreckt oder verrechnet, Teillieferungen erfolgen oder die Ware direkt von einem Lager- oder Logistikpartner versendet wird.
  4. Der Gefahrübergang entbindet The Rocket nicht von der Verpflichtung, die vertragsgemäße Ware ordnungsgemäß zu verpacken und an den Transportdienstleister zu übergeben.
  5. Wurde ausdrücklich eine abweichende Lieferklausel oder ein Incoterm vereinbart, richtet sich der Gefahrübergang nach dieser Vereinbarung.

14. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Gefahrübergang ist vom Eigentumsübergang zu unterscheiden.
  2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Lieferung Eigentum der The Rocket GmbH.
  3. Der Käufer hat die Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu lagern und vor Beschädigung, Verlust und Zugriffen Dritter zu schützen.

15. Überprüfung bei Warenannahme

  1. Der Käufer hat die Lieferung unmittelbar bei Warenannahme auf äußerlich erkennbare Schäden und Abweichungen zu prüfen.
  2. Zu kontrollieren sind insbesondere: Anzahl der Paletten, Anzahl der Cases beziehungsweise Kartons, äußerer Zustand der Palette, beschädigte oder eingedrückte Kartons, beschädigte Folierung, Durchfeuchtung, Verschmutzung, erkennbare Fehlmengen, erkennbare Falschlieferungen und sonstige sichtbare Transportschäden.
  3. Sichtbare Schäden oder Fehlmengen sind auf dem Frachtbrief, Lieferschein oder elektronischen Abliefernachweis möglichst genau zu vermerken.
  4. Allgemeine Vermerke wie „unter Vorbehalt angenommen“ sind nach Möglichkeit zu vermeiden und durch eine konkrete Beschreibung zu ersetzen. Beispiel: „Palette seitlich beschädigt, fünf Kartons eingedrückt, Folierung gerissen.“
  5. Der Schaden ist nach Möglichkeit vom Fahrer oder Zusteller bestätigen zu lassen.
  6. Der Käufer soll vor Öffnung oder Umlagerung der Lieferung aussagekräftige Fotos anfertigen.
  7. Eine vorbehaltlose Übernahme kann die spätere Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Transportdienstleister erheblich erschweren.

16. Meldung von Transportschäden

  1. Sichtbare Transportschäden, Fehlmengen und erkennbare Falschlieferungen sind The Rocket unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung, per E-Mail an office@the-rocket.at zu melden.
  2. Verdeckte Transportschäden sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden.
  3. Die Meldung soll insbesondere enthalten: Firmenname, Bestell- oder Rechnungsnummer, Lieferdatum, betroffene Produkte, Anzahl der beschädigten Cases oder Einheiten, Beschreibung des Schadens, Fotos der Gesamtpalette, Fotos der beschädigten Verpackung, Fotos des Versandlabels, Kopie des Frachtbriefs oder Abliefernachweises, Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum.
  4. Die beschädigte Ware und die Transportverpackung sind bis zur Klärung aufzubewahren.
  5. Der Käufer darf die betroffene Ware nicht ohne vorherige Freigabe vernichten, weiterverkaufen, umverpacken oder zurücksenden, sofern keine zwingende Sicherheits- oder Behördenmaßnahme eine sofortige Handlung erfordert.
  6. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des Käufers bleiben unberührt.

17. Fehlmengen und Falschlieferungen

  1. Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich nach Feststellung an office@the-rocket.at zu melden.
  2. Die Meldung muss eine nachvollziehbare Darstellung der gelieferten und der bestellten Menge enthalten.
  3. The Rocket kann bei einer berechtigten Fehlmenge nach eigener Wahl die fehlende Ware nachliefern, eine Gutschrift ausstellen oder den anteiligen Kaufpreis zurückerstatten.
  4. Bei einer Falschlieferung ist die Ware getrennt, ungeöffnet und ordnungsgemäß gelagert aufzubewahren.
  5. Eine Rücksendung darf erst nach Abstimmung mit The Rocket erfolgen.

18. Annahmeverzug und fehlgeschlagene Zustellung

  1. Der Käufer ist verpflichtet, eine ordnungsgemäß angebotene Lieferung anzunehmen.
  2. Eine Annahmeverweigerung stellt keine wirksame Stornierung und keinen automatischen Vertragsrücktritt dar.
  3. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, trägt der Käufer die dadurch entstehenden Kosten. Dazu gehören insbesondere: Kosten eines weiteren Zustellversuchs, Rücktransportkosten, Stand- und Wartegebühren, Lagerkosten, zusätzliche Palettenkosten, Bearbeitungsgebühren, Kosten einer Adresskorrektur, Kosten einer erneuten Avisierung und Wertminderungen aufgrund einer verkürzten Restlaufzeit.
  4. Gründe aus dem Verantwortungsbereich des Käufers sind insbesondere: niemand am Lieferort anwesend, falsche oder unvollständige Adresse, fehlende Zufahrtsmöglichkeit, nicht mitgeteilte Zufahrtsbeschränkungen, fehlende Entlademöglichkeit, verweigerte Annahme, unzutreffende Öffnungszeiten oder fehlende Genehmigungen für die Zufahrt.
  5. The Rocket kann die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern oder zurücktransportieren lassen.
  6. The Rocket kann dem Käufer eine angemessene Nachfrist zur Abnahme setzen.
  7. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann The Rocket nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Vertragserfüllung bestehen, vom Vertrag zurücktreten, die Ware anderweitig verwerten und Schadenersatz verlangen.
  8. Bei Lebensmitteln darf The Rocket früher über die Ware verfügen, wenn aufgrund der begrenzten Haltbarkeit ein erheblicher Wertverlust droht.

19. Änderung der Lieferadresse

  1. Änderungen der Lieferadresse sind nur möglich, solange die Ware noch nicht kommissioniert oder an den Transportdienstleister übergeben wurde.
  2. Eine Änderung ist erst wirksam, wenn sie von The Rocket ausdrücklich bestätigt wurde.
  3. Der Käufer trägt alle zusätzlichen Kosten, die durch eine nachträgliche Adressänderung entstehen.
  4. Nach Übergabe an den Transportdienstleister kann eine Umleitung nicht garantiert werden.
  5. Führt eine nicht rechtzeitig gemeldete Adressänderung zu einer Fehlzustellung, trägt der Käufer die daraus entstehenden Mehrkosten.

20. Lieferavisierung

  1. Eine Lieferavisierung erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich angeboten oder vereinbart wurde.
  2. Die Avisierung kann durch The Rocket oder direkt durch den Transportdienstleister erfolgen.
  3. Angegebene Zeitfenster sind grundsätzlich unverbindliche Schätzungen, sofern kein verbindliches Zeitfenster ausdrücklich gebucht wurde.
  4. Kostenpflichtige Sonderavisierungen, Fixzustellungen oder Zeitfensterlieferungen werden dem Käufer zusätzlich verrechnet.
  5. Eine verspätete oder unterbliebene unverbindliche Avisierung berechtigt nicht automatisch zur Annahmeverweigerung.

21. Selbstabholung

  1. Eine Selbstabholung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
  2. Der Käufer darf die Ware erst abholen, nachdem er eine Abholbestätigung erhalten hat.
  3. Der Käufer hat ein geeignetes Fahrzeug und geeignete Ladungssicherungsmittel bereitzustellen.
  4. Mit Übergabe der Ware an den Käufer oder dessen beauftragten Frachtführer gehen Gefahr und Verantwortung für Transport und Ladungssicherung auf den Käufer über.
  5. Nicht rechtzeitig abgeholte Ware kann auf Kosten des Käufers gelagert werden.

22. Lagerung nach Erhalt

  1. Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Übernahme in einen geeigneten Lagerbereich zu verbringen.
  2. Die auf Produkt, Verpackung, Lieferschein oder Produktspezifikation angegebenen Lagerbedingungen sind einzuhalten.
  3. Die Ware ist insbesondere zu schützen vor Feuchtigkeit, Hitze, Frost, direkter Sonneneinstrahlung, Kontamination, Schädlingsbefall, starken Gerüchen und mechanischer Beschädigung.
  4. Schäden, die nach Gefahrübergang aufgrund unsachgemäßer Lagerung, Handhabung oder Weiterbeförderung entstehen, fallen in den Verantwortungsbereich des Käufers.

23. Mindesthaltbarkeit und Transportdauer

  1. Die Transportdauer reduziert naturgemäß die verbleibende Restlaufzeit der Ware.
  2. Eine bestimmte Mindestrestlaufzeit bei Versand oder Lieferung gilt nur dann als zugesichert, wenn sie ausdrücklich in der Produktbeschreibung, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben wurde.
  3. Unvorhersehbare geringfügige Transportverzögerungen stellen keinen Mangel dar, sofern die ausdrücklich zugesicherte Mindestrestlaufzeit weiterhin eingehalten wird.
  4. Der Käufer ist für die Planung seines Warenumschlags und den rechtzeitigen Weiterverkauf verantwortlich.

24. Höhere Gewalt und Transportstörungen

  1. The Rocket haftet nicht für Verzögerungen oder Lieferhindernisse, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
  2. Dazu gehören insbesondere: Naturereignisse, extreme Witterungsverhältnisse, Straßensperren, Unfälle, Streiks, Hafen- oder Zollstörungen, behördliche Maßnahmen, Krieg oder Unruhen, Ausfälle von Transport- oder Logistiksystemen, Treibstoff- oder Energieengpässe und sonstige Ereignisse höherer Gewalt.
  3. Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
  4. Dauert das Lieferhindernis länger als sechzig Tage, kann jede Partei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils nach schriftlicher Mitteilung zurücktreten.

25. Haftung für Liefer- und Transportschäden

  1. Die Haftung von The Rocket richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
  2. The Rocket haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch den Käufer oder dessen Beauftragte verursacht wurden.
  3. Dies gilt insbesondere für Schäden aufgrund fehlerhafter Lieferangaben, fehlender Warenannahme, unsachgemäßer Entladung, unzureichender interner Transportmittel, falscher Lagerung oder eigenmächtiger Weiterbeförderung.
  4. Zwingende Haftung, insbesondere für vorsätzlich verursachte Schäden, Personenschäden und Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht, bleibt unberührt.

26. Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Ergänzend zu diesen Versandrichtlinien gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der The Rocket GmbH.
  2. Bei Widersprüchen gilt: individuelle schriftliche Vereinbarung, Auftragsbestätigung, diese Versand- und Lieferrichtlinien, Allgemeine Geschäftsbedingungen.
  3. Die Regelungen über Stornierungen und freiwillige Rücknahmen ergeben sich zusätzlich aus den gesonderten Rücktritts-, Widerrufs- und Stornobedingungen für Unternehmer.

27. Kontakt bei Lieferfragen und Reklamationen

Fragen zu Lieferungen, Lieferadressen, Transportschäden oder Fehlmengen sind zu richten an:
The Rocket GmbH
Otto-Bauer-Gasse 3/13
1060 Wien
Österreich
E-Mail: office@the-rocket.at

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